Nachdem der Arzt den Tod eines Menschen festgestellt hat, nehmen Sie als Angehöriger Kontakt mit uns auf, damit wir den Verstorbenen in unser Bestattungsinstitut überführen und einen Beratungstermin vereinbaren können.
Es ist aber keine Eile geboten. Sie können sich auch nach Besuch des Arztes in Ruhe vom verstorbenen Menschen verabschieden und gegebenenfalls Verwandte oder Freunde benachrichtigen, die sich ebenfalls gerne vor Ort verabschieden möchten.
Wenn wir einen Termin zum persönlichen Gespräch gefunden haben – in aller Regel wird dieser zeitnah vereinbart –, sprechen wir über Zeit und Ort der Abschiednahme (falls gewünscht), Bestattungsart und Grabwahl, Organisation und Ablauf der Trauerfeier bzw. Bestattung sowie über Trauerdrucksachen.
Bringen Sie zum Gespräch bitte je nach Personenstand folgende Unterlagen mit, die wir benötigen, um beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunden beantragen zu können:
- ledig: Geburtsurkunde
- verheiratet: Heiratsurkunde geschieden: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- verwitwet: Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei eingetragener Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
- ggf. beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden
- Personalausweis und/oder aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ist ein Grab vorhanden: Grabnummer und Kontakt des Grab-Nutzungsberechtigten